Dieses wertvolle Schätzchen wurde von unserem Feuerwehrkameraden

Kajo Dillenburg ausgegraben !!!

Übersetzung:


Der Bürgermeister                   Lutzerath, den 2. Mai 1908

J.-Nr 3350

An

den Oberführer der freiw. Feuerwehr

Herrn Dillenburg

Bertrich

Hiermit wird Ihnen die polizeiliche Erlaubnis erteilt, an Sonn- und Feiertagen mit Ausschluß des ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingsttages, des Karfreitags, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam und Allerheiligen Feuerwehrübungen abzuhalten jedoch erst nach Beendigung des nachmittägigen Gottes-Dienstes.

Bettinger

 

 

 

 

Aktualisiert (Freitag, den 08. Januar 2010 um 17:50 Uhr)