A Funkrufnamen der Feuerwehr
1 Sprechfunkanlagen im 4m-Wellenbereich und ortsfeste Landfunkstellen sowie Fahrzeugsprechfunkanlagen im 2m-Wellenbereich
1.1 Zusammensetzung des Funkrufnamens Der Funkrufname setzt sich zusammen aus Kennwort. Ortsname. Standortkenner (bedarfsweise), Kennzahl und Anzahl (Fahrzeuge gleicher Art).
1.1.1 Kennwort Es wird das Kennwort "FLORIAN" verwendet.
1.1.2 Ortsname Als Ortsname ist im Funkrufnamen jeweils der Name der Gemeinde, bei Verbandsgemeinden entweder der Name der Verbandsgemeinde oder der Name der Ortsgemeinde, zu verwenden. Kreisfeuerwehrinspekteure und die feuerwehrtechnischen Bediensteten bei den Landkreisen verwenden als Ortsnamen den Namen des Landkreises. Flugbeobachter verwenden anstelle des Ortsnamens den Landeskenner "Rheinpfalz". Die Landesfeuerwehrschule verwendet anstelle des Ortsnamens das Wort "Schule" und die Werkfeuerwehren den Firmennamen (ggf. in abgekürzter Form).
1.1.3 Standortkenner Der Standortkenner dient der Kennzeichnung der einzelnen Standorte innerhalb einer Gemeinde; Feuerwachen/Feuerwehrhäuser werden durchnummeriert.
1.1.4 Kennzahl
1.1.4.1 Leitungs- und Führungspersonal/Einheiten 1 Kreis-/Stadtfeuerwehrinspekteur 2 3 4 Feuerwehrtechnischer Bediensteter 5 Löschzug "Rettung" LZR 6 Löschzug "Wasser" LZW 7 Gefahrstoffzug 8 ABC-Zug 9 Bergungszug
1.1.4.2 Einsatzleitwagen und Mannschaftstransportfahrzeuge 10 frei verfügbar (durch ISM) 11 Einsatzleitwagen ELW 1; ELW 1 (RP) 12 Einsatzleitwagen ELW 2 13 Einsatzleitwagen ELW 3 14 Führungskraftwagen TEL-85 Fükw 15 Flugbeobachter FluB 16 Funkkraftwagen 85 Fukw 17 Geräte- und Betriebskraftwagen GBKW 18 Mannschaftstransportfahrzeug mit Ladefläche MTF-L (RP) 19 Mannschaftstransportfahrzeug/Mannschaftskraftwagen MTF(RP)/MKW
1.1.4.3 Tank- und Pulverlöschfahrzeuge 20 frei verfügbar (durch ISM) 21 Tanklöschfahrzeug TLF 8/18, TLF 16/24 22 Tanklöschfahrzeug TLF 8 (Bund) 23 Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 24 Tanklöschfahrzeug TLF 24/50, TLF 24/48 25 26 27 Trocken-Tanklöschfahrzeug TroTLF 16 28 Trockenlöschfahrzeug TroLF 750 29 Sonstige
1.1.4.4 Hubrettungsfahrzeuge 30 frei verfügbar 31 Drehleiter DL 16-4 32 Drehleiter DL/DLK 12-9 33 Drehleiter DL/DLK 18-12 34 Drehleiter DL/DLK 23/12 35 Gelenkmast GM 36 Teleskopmast TM 37 38 39 Sonstige
1.1.4.5 Löschgruppen-. Tragkraftspritzen-Fahrzeuge 40 frei verfügbar (durch ISM) 41 Löschgruppenfahrzeug LF 8 42 Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 43 44 Löschgruppenfahrzeug LF 16 + LF 16/12 45 Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS 46 Löschgruppenfahrzeug LF 24 47 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 48 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 49 Sonstige
1.1.4.6 Rüst-, Gerätewagen 50 Voraus-Rüstwagen VRW, UHW 51 Rüstwagen RW 1/RW 2 52 Dekontaminationsmehrzweckfahrzeug DMF 53 Gerätekraftwagen GKW (Bund) 54 Gerätewagen Gefahrstoff GW-G 1/GW-Öl 55 Gerätewagen Gefahrstoff GW-G 2 56 Gerätewagen Atemschutz-Strahlenschutz GW-AS 57 Gerätewagen Wasserrettung GW-W 58 Messtruppfahrzeug Gefahrstoff Mef-G 59 Strahlenmesstruppfahrzeug Mef-S/Erkundungstruppfahrzeug
1.1.4.7 Schlauch- und Wechsellader-Fahrzeuge 60 frei verfügbar (durch ISM) 61 Schlauchwagen SW 1000 62 Schlauchwagen SW 2000 63 Schlauchwagen SW 2000 Tr 64 Schlauchtransportwagen STW 65 Wechsellader-Fahrzeug WLF 66 67 Wechsellader-Fahrzeug (Waldbrand) WLF-Abrollbehälter 68 69 Sonstige
1.1.4.8 Sonstige Feuerwehrfahrzeuge 70 frei verfügbar (durch ISM) 71 Feuerwehr-Kran FwK 72 Kleineinsatzfahrzeug 73 Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladebordwand MZF (RP) 74 Lastkraftwagen LKW 75 Gerätewagen Licht GW-Li 76 Rettungshundefahrzeug RHF 77 78 Löschboot LB 79 Mehrzweckboot (MZB)
1.1.4.9 Rettungsdienstfahrzeuqe 80 frei verfügbar (durch ISM) 81 Notarztwagen NAW 82 Notarzt-Einsatzfahrzeug NEF 83 Rettungswagen RTW 84 (FMS-Kennzahl für Rettungshubschrauber) 85 Krankentransportwagen KTW 86 Hilfs-Krankentransportwagen HKTW 87 Großraum-Krankentransportwagen GKTW 88 Rettungsboot RTB 89 Sonstige
1.1.4.10 Zur besonderen Verwendung 90 91 tragbare Sprechfunkgeräte - 4m-Wellenbereich - FuG 8b-1 - Strahlenmesstrupp 92 tragbare Sprechfunkgeräte - 4m-Wellenbereich - FuG 8b-1 - 93 94 tragbare Sprechfunkgeräte - 4m-Wellenbereich, Rettungshundeführer 95 96 97 98 99
1.1.4.11 Ortsfeste Landfunkstellen 1. Feuerwache/Feuerwehrhaus 200 2. Feuerwache/Feuerwehrhaus 300 3. Feuerwache/Feuerwehrhaus
1.2 Anzahl (Fahrzeuge gleicher Art) Fahrzeuge gleicher Art werden fortlaufend durchnumeriert.
1.3 Rufnamen für Endabfragestellen des Notrufs 110 / Feuerwehrrufs 112 Zur Kennzeichnung der für Zwecke der Funkalarmierung bei den Endabfragestellen der Polizei eingesetzten Funkanlagen wird die Kennzahl 100 verwendet.
Beispiele FLORIAN MAIBI 5/3 - 3. Löschzug im Landkreis Mainz-Bingen FLORIAN MAYKO 7 - Gefahrstoffzug im Landkreis Mayen-Koblenz FLORIAN ANDERNACH 45/2 - 2. Löschgruppenfahrzeug 16-TS Stadt Andernach FLORIAN Andernach 2/45/2 - 2. Löschgruppenfahrzeug 16-TS (LF 16-TS) innerhalb der Stadt Andernach, stationiert am Standort (Feuerwache/Feuerwehrhaus) 2 - FLORIAN INGELHEIM - Ortsfeste Landfunkstelle der Feuerwehr Ingelheim - FLORIAN WORMS (Hauptwache) FLORIAN WORMS 200 (Feuerwache Nord) FLORIAN WORMS 300 (Feuerwache West) - Ortsfeste Landfunkstellen der Feuerwehr Worms in verschiedenen Feuerwachen/Feuerwehrhäusern - FLORIAN INGELHEIM 100 - 110/112 - Endabfragestelle bei der Pl Ingelheim -
2 Handsprechfunkgeräte im 2m-Wellenbereich
2.1 Zusammensetzung des Funkrufnamens Der Funkrufname setzt sich zusammen aus Kennwort. Ortsnamen. Standortkenner (bedarfsweise) und Kennzahl.
2.1.1 Kennwort Es wird im Funkrufnamen wahlweise das Kennwort „FLORENTINE" oder „FLORIAN" verwendet.
2.1.2 Ortsnamen und Standortkenner Ortsname und Standortkenner entsprechen der Regelung nach Nr. 1.1.2 und 1.1.3.
2.1.3 Kennzahl Die Kennzahlen werden vom Träger der Feuerwehr festgelegt; die Landkreise können im Einvernehmen mit den Gemeinden einheitliche Regelungen treffen.
B Funkrufnamen des Katastrophenschutzes und Funkrufnamen der Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte
1 Sprechfunkanlagen im 4m-Wellenbereich
1.1 Zusammensetzung des Funkrufnamens Der Funkrufname setzt sich zusammen aus Kennwort. Ortsname und Kennzahl (4stellig).
1.1.1 Kennwort für den Katastrophenschutz Für alle Sprechfunkanlagen wird das Kennwort „KATER" verwendet.
1.1.2 Ortsname Als Ortsname ist im Funkrufnamen jeweils der Name der kreisfreien Stadt bzw. des Landkreises, in dem die Einheit oder Einrichtung stationiert ist, zu verwenden.
1.1.3 Kennzahl für Einheiten / Teileinheiten
1.1.3.1 Führungsdienst
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0 = Fachdienstunabhängige Einheiten und Einrichtungen der Führung nach STAN
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00 = Fernmeldezentrale-KatS (FMZt-KatS) 01-19 = Mobile Anlagen 21-29 = Technische Einsatzleitungen (TEL) 31-39 = Erkundungs- und Lotsengruppen
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1.1.3.2 ABC-Dienst
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0 = Zugtrupp 1 = Verpflegungsgruppe 2 = Gruppe soz. Betreuung 3 = Deko-Gruppe P 4 = Deko-Gruppe G
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01-49 = ABC-Züge
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1.1.3.3 Betreuungsdienst
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0 = Zugtrupp 1 = Verpflegungsgruppe 2 = Gruppe soz. Betreuung 3 = Unterkunftsgruppe 4 = Gruppe TWA und Transport
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01-49 = Betreuungszüge
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1.1.3.4 Fernmeldedienst
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0 = Zugtrupp 1 = 1. Funktrupp 2 = 2. Funktrupp 3 = 1. Fernsprechtrupp 4 = 2. Fernsprechtrupp 5 = Gerätetrupp (GBKW)
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01-49 = Fernmeldezüge
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1.1.3.5 Versorgungsdienst
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0 = Trupps
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01-09 = Verbrauchsgütertrupps 11-19 = Verpflegungstrupps 21-29 = Material-Erhaltungstrupps
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1.1.3.6 Reserve
1.2 Beispiel Kater Alzey-Worms 80/01 - Zugtrupp des 1. FM-Zuges des Landkreises Alzey-Worms - Der Schrägstrich kennzeichnet die Sprechpause innerhalb der vierstelligen Kennzahl. Stehen vor und/oder nach dem Schrägstrich ausschließlich NULLEN, so werden diese nicht ausgesprochen.
2 Handsprechfunkgeräte im 2m-Wellenbereich Funkrufnamen für Handsprechfunkgeräte unterscheiden sich nicht von den Funkrufnamen nach Nr. 1.1. Werden mehrere Handsprechfunkgeräte einer Einheit/Teileinheit zugeordnet, wird zusätzlich fortlaufend durchnummeriert.
C Funkrufnamen der für den Katastrophenschutz zuständigen Landesbehörden
1 Zusammensetzung des Funkrufnamens Der Funkrufname setzt sich zusammen aus Kennwort/Landeskenner und Kennzahl.
1.1 Kennwort/Landeskenner Die Behörden des Landes verwenden das Kennwort/den Landeskenner "RHEINPFALZ".
Dienststellen
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feste Landfunkstellen
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bewegliche Funkstellen
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Ministerium des Innern und für Sport
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RHEINPFALZ
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RHEINPFALZ 1 bis RHEINPFALZ 11
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Aufsichts- u. Dienstleistungsdirektion bisher Bezirksregierung: - Koblenz, - Trier, - Rheinhessen-Pfalz
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RHEINPFALZ 100 RHEINPFALZ 200 RHEINPFALZ 300
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RHEINPFALZ 101 bis RHEINPFALZ 109, RHEINPFALZ 201 bis RHEINPFALZ 209, RHEINPFALZ 301 bis RHEINPFALZ 309
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Strahlenmessdienst des Landes
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KATER 500
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KATER 501 bis KATER 509
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