Zur den Aufgaben der Feuerwehr gehört auch die Rettung , die Befreiung aus Notlagen und das Einfangen von Tieren. Es gibt Feuerwehren die speziell einen Gerätewagen Tierrettung (GW-T) für diese Zwecke in ihren Fahrzeugbestand haben.
Retten von Tieren
- Bestehen an Einsatzstellen Gefahren für Tiere, sind diese durch unverzügliche Maßnahmen in Sicherheit zu bringen.
- Großvieh wie ( Pferde, Rinder, Schafe, Schweine) nach Möglichkeit als erstes aus der Gefahrenzone bringen.
- zur Durchführung der Rettung, Tierpfleger oder andere mit Tieren vertraute Personen hinzuziehen.
- ruhig, aber entschlossen mit Tieren umgehen.
- Tiere nicht erschrecken.
- nur von vorn oder der Seite, unter gleichzeitigem Ansprechen an die Tiere herantreten.
- möglichst gewohnte Wege der Tiere als Rettungsweg benutzen.
- Tore und Türen in diesen Wegen vollständig öffnen.
- Tiere nicht unnötig schlagen.
- sind männliche und weibliche Tiere getrennt untergebracht gewesen, diese auch getrennt Retten.
- für das herausführen, Halfter, Tiertreibstock usw. benutzen.
- Pferde kurz an der Leine führen. - Rindern Leine um die Hörner legen und einzeln herausführen.
- Kälber an den Ohren oder am Schwanz herausziehen.
- bei Bullen Führungsleine verwenden und Sack über den Kopf ziehen oder Blende vor die Augen binden.
- Ferkel in Säcke stecken und hinaustragen.
- Schweinen Schlinge um Unterkiefer oder Hinterbein legen.
- Schafe mit mehreren Personen treiben , Leithammel herausfinden und diesen führen.
- Geflügel in Säcke, Körbe usw. hinaustragen.
- gerettete Tiere in ausreichender Entfernung zum Einsatzobjekt bringen und sicherstellen das selbstständige Rückkehr ausgeschlossen ist.
Befreiung von Tieren aus Notlagen
- Einsatzstelle absperren.
- Tierhalter heranziehen und nach Eigenschaften des Tieres erkundigen.
- bei liegenden Tieren immer vom Rücken herangehen.
- schlägt das Tier, Beine fesseln.
- Pferde ausschirren.
- Tierhebegerät vom Rücken her unter das Tier schieben.
- Tierrettungsgerät ( Dreibock ) so aufstellen, dass es beim Aufstellen nicht erfasst wird.
- Tier beim Heben beruhigen und in die richtige Lage drehen.
- Kopf der Tiere hochhalten und Tier niederlassen.
- von der Seite stützen, um erneutes Umfallen zu verhindern.
- Decken umhängen und Glieder mit Stroh oder Tüchern Warmreiben.
- Eingebrochene Tiere mit Tierhebegerät bergen.
- Wasser in der Einbruchstelle nach Möglichkeit abpumpen.
- Vorderbeine nach oben freilegen und mit Seil festlegen.
- Hinterbeine fesseln.
- Führungsleine bei Pferden am Halfter, bei Rindern um die Hörner anlegen.
- nach dem Heben die Grube abdecken und das Tier langsam herablassen.
- Tier seitlich wegziehen und in seitliche Lage bringen.
- Tier darf nicht auf den Hinterbeinen aufsitzen, sonst besteht die Gefahr des Aufbäumens und Umreißens des Tierhebegeräts.
- bei in Sumpf eingesunkene Tieren die Beine freilegen und langsam herausziehen.
- Einsatzkräfte müssen auf fester Unterlage stehen und angeleint sein.
- bei verletzten Tieren sofort Tierarzt verständigen.
Einfangen von Tieren
spezielle Ausstattung sollte in der Feuerwehr für diese Aufgaben vorhanden sein.
- Fangschlingen für Hunde
- Katzenzange
- Reptilienzange
- Käfige und Transportboxen
- Betäubungsgewehr, Narkosepistole
- bißfeste Hundeschutzkleidung
- Wespen-Ausrüstung
- Elektroschockgerät, Pfefferspray
- Kohlendioxid-Löscher
- Tasso-Scanner
TIP:
- mit kalten Kohlendioxid können Schlangen und Reptilien bewegungseingeschränkt gemacht werden.
- Haustierbesitzer die ihre Tiere registriert haben lassen, mit einer Tätowierung oder einem eingepflanzten Computerchip, können durch Scanner und Anruf im Zentralregister für Haustiere (Tasso) ermittelt werden.
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